Auf Grund der steigenden Infektionszahlen, hat sich unser Vorsitzender Thomas Horstmann smit dem Landkreis in Verbindung gesetzt, um abzuklären was nach der neuen Verordnung möglich ist und was nicht. Hier die Antwort vom Landkreis:
Die Niedersächsische Landesregierung hat zum 24.11.2021 die jüngste Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft treten lassen, die aller Voraussicht nach bis zum 22.12.2021 Gültigkeit behalten wird. Zudem wurde niedersachsenweit und damit auch für den Landkreis Osterholz zum 01.12.2021 das Erreichen der Warnstufe 2 festgestellt. Dies vorausgeschickt gebe ich Ihnen gern folgende Antworten auf Ihre Fragen:
- Weihnachtsessen: Private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen (als solches ist ein Weihnachtsessen im Sinne der Corona-Verordnung zu betrachten) sind mit mehr als 15 Personen möglich, wenn die anwesenden Personen über vollständigen Impfschutz verfügen oder nachweislich genesen sind und zudem jeweils über einen aktuellen negativen Test verfügen. Zulässig sind Selbsttests unter Aufsicht einer für die Veranstaltung verantwortlichen Person oder PoC-Antigentests mit einer Gültigkeit von jeweils 24 Stunden sowie PCR-Tests mit einer Gültigkeit von 48 Stunden. Von allen Beteiligten sind die Kontaktdaten zu erheben – dies kann per App oder auch handschriftlich erfolgen. Zudem ist von den teilnehmenden Personen, die sich noch nicht oder nicht mehr auf ihrem Sitzplatz befinden, eine FFP2-Maske zu tragen. Die vorgenannten Regelungen würden nach dem Wortlaut der Verordnung nicht greifen, falls weniger als 15 Personen zusammenkommen würden. Empfehlenswert ist es mit Blick auf die eigene Gesundheit und die aktuellen Fallzahlen jedoch allemal.
- Malerarbeiten auf der Sportanlage: Sofern es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten der Vereinsmitglieder handelt, können diese unter den gleichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden wie das Weihnachtsessen. Sofern die Tätigkeiten durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt werden, gelten zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung ggf. weiterreichende Arbeitsschutz-Vorschriften, die von den Berufsgenossenschaften o.ä. benannt werden. Diese sind den Unternehmen i.d.R. bekannt.
Daraus ableitend ist zu sagen, dass Bratenschießen ist hiermit abgesagt. Die Umbau-/Sanierumgsarbeiten werden sich etwas verzögern.
Aber lasst uns positiv in die Zukunft blicken. Auch im letzten Winter gingen die Zahlen irgendwann wieder zurück und auch jetzt ist seit 2 Tagen ein leichter Abwärtstrend zu sehen. Die Impfangebote werden auch wieder erhöht. Es kann nur besser werden.
BLEIBT GESUND!